Hab ja versprochen, über das Gerichtsurteil im Schampus-Streit zu berichten. Nun: Es gab kein Urteil. Einen Tag vor der anvisierten Urteilsverkündung hat der Wirt der Unterlassungsklage nachgegeben, nachdem das Richterteam ihm das wohl nahegelegt hatte, um weitere immense Prozesskosten zu sparen. Mit der Bezeichnung „Schampus“ für ein Getränk, das kein Champagner ist, schadet man also dem Ruf der französischen Region Champagne und darf verklagt werden.
Die Europäische Kommission, speziell die Abteilung für Wein, Alkohol, Tabak, Saatgut und Hopfen, sah sich übrigens außerstande, die Schampusfrage endgültig zu beantworten und verwies an den Europäischen Gerichtshof. Dieser Gang aber war dem Wirt verständlicherweise zu teuer, da verzichtet er lieber und macht, wahrscheinlich mit Schaum vor dem Mund, aus seinem Schampus einen österreichischen Schaum-Stoff …