Ganz spontan: Wenn euch jemand „auf ein Glas Schampus“ einlädt, was erwartet ihr dann? Seid ihr enttäuscht, wenn ihr dann keinen Champagner vorgesetzt bekommt, weil ihr das Wort Schampus unweigerlich damit verbindet? Oder ist es für euch selbstverständlich, dass ihr dann ein Glas Sekt trinken dürft, vielleicht sogar „nur“ einen Prosecco?
Also, in meinen Ohren klingt der Begriff Schampus eher abwertend und despektierlich oder zumindest sehr umgangssprachlich. Und da mein allgemeiner Umgang sich nicht in höheren und meistens auch nicht außerordentlich illustren Kreisen bewegt, denke ich bei Schampus an alle möglichen Sorten Schaumweine, von Rotkäppchensekt überMumm und Cava und Fürst Metternich bis hin zu einem ordentlichen Valdobbiadenne-Prosecco, aber ganz bestimmt nicht an einen edlen Veuve Cliquot oder Piper-Heidsieck, denn dazu wäre mir das Wort zu … ordinär.
Tja, gewisse Leute sehen das aber anders. Und so kommt es, dass ein französischer Regionalverein zwei Münchner Barbesitzer verklagt hat, die auf der Getränkekarte ihrer Bar „österreichischen Schampus“ anbieten, dabei aber mitnichten edlen französischen Champagner meinen. Damit, so der Verein, verstoße die Barbesitzer gegen ein altes deutsch-französisches Abkommen und gegen das deutsche Markenrecht: Das Wort Schampus, so die Argumentation, dürfe ausschließlich für Champagner gebraucht werden. Ist Schampus sozusagen ein Kulturgut?
Das Insistieren des Wirts, im Duden stehe beim Wort Schampus ebenso Champagner als auch Sekt, hat vorm Münchner Landgericht bisher nichts genutzt. Am 23. Juni steht die Entscheidung an. Was versteht der deutsche Durchschnittsverbraucher unter dem Wort „Schampus“? Hier gehts zur Abstimmung!
Also, Vorsicht, wenn ihr das nächste Mal im Überschwang ruft: Champagner für meine Freunde! Und ich sag jetzt mal: Prost! Ach nee: A votre santé! :-)
(Foto: Pauline, pixelio.de)